Reiseveranstalter der Segeltörn-Coachings ist Thomas Roithmaier.

 

Allgemeine Bedingungen

 

  1. Mit der Anmeldung zu einem Dekadensprung-Törn in schriftlicher Form oder E-Mail und der Annahme durch Thomas Roithmaier kommt nachfolgende Vereinbarung / Vertrag zwischen dem oder den Teilnehmern / Auftraggebern zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

 

  1. Den Teilnehmern / Auftraggebern ist bekannt, dass es sich bei einem Dekadensprung-Törn um eine Betätigung handelt, die mit einem Strandurlaub oder Hotelaufenthalt nichts zu tun hat. Sie schließen hiermit keinen Beförderungs- oder Pauschalreisevertrag ab. Im Vordergrund steht das gemeinsame Segeln in Kombination mit Coaching und Training. Das Bordleben erfordert von jedem Teilnehmer gegenseitige Rücksichtnahme, Loyalität, Teamgeist und Kameradschaft. Eine aktive und flexible Teilnahme am Segel- und Törngeschehen wird von jedem Teilnehmer im Rahmen seiner Kenntnisse erwartet. Darunter fallen unter Anderem, die Hilfe beim Ab- und Anlegen, Segelsetzen, Steuern, Navigieren und sonstigen anfallenden seemännischen Arbeiten. Die Teilnehmer organisieren ebenfalls die tägliche Verpflegung an Bord und wechseln sich beim Einkaufen, Kochen, Abwaschen und Aufräumen ab.

 

  1. Den Entscheidungen und Weisungen des Schiffsführers (Skippers) sind besonders in Bezug auf Sicherheit sowie in seglerischer, navigatorischer und seemännischer Hinsicht Folge zu leisten. Der Skipper ist für die Führung der Yacht verantwortlich. Der Skipper weist alle Teilnehmer / Crewmitglieder in die Bedienung der Yacht ein. Er führt auch eine gründliche Sicherheitseinweisung durch.

 

  1. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Dekadensprung-Törn und den damit im Zusammenhang stehenden Aktionen teil und ist individuell voll und ganz für sich verantwortlich. Er hat für seine Person die jeweiligen Sicherheitsmaßnamen zu treffen. Der Teilnehmer versichert, dass er mindestens 15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen kann (wenn nicht, verpflichtet er sich an Deck immer eine Schwimmweste zu tragen), sowie körperlich und geistig in der Lage ist, an dem Dekadensprung-Törn teilnehmen zu können und keine ansteckende Krankheit hat. Der Teilnehmer ist bereit, eigene Themen im Rahmen des Coaching- und Trainingsthemas in Kleingruppen und mit den Coaches zu bearbeiten.

 

  1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die Yacht sorgsam, pfleglich zu behandeln und mit größter Sorgfalt damit umzugehen. Unter Deck darf nicht geraucht werden und während des Segelns dürfen aus Sicherheitsgründen keine alkoholischen Getränke verzehrt werden.

 

  1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet die maritimen Bestimmungen einzuhalten, den Zollverordnungen, Pass, Visa, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sowie den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes Folge zu leisten. Der Teilnehmer versichert, keine illegalen Drogen mit sich zu führen und zu gebrauchen. Für etwaige Verstöße haftet der jeweilige Mitsegler im vollen Umfang. Die Veranstalter tragen dafür weder Verantwortung noch Haftung.

 

  1. Die Reiseroute ist freibleibend und als Anhaltspunkt zu verstehen. Sie wird unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse, nautischer Gesichtspunkte und guter Seemannschaft vor Törnbeginn, teilweise täglich, durch den Skipper entschieden. Davon ausgenommen sind Törns mit einem vorher festgelegten Ziel. Ein Dekadensprung-Törn ist wetterabhängig. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Entschädigungen irgendwelcher Art, falls der Törn wegen schlechter Wetterbedingungen nicht im geplanten Hafen begonnen oder beendet werden kann. Der Skipper ist in eigener Verantwortung berechtigt, nach Einschätzung der seemännischen Fähigkeiten der Crew und insbesondere unter Berücksichtigung der tatsächlich herrschenden Wetter- und Windverhältnisse, den Törnablauf jederzeit abzuändern. Es stellt keinen Mangel dar, wenn der Skipper im Hinblick auf widrige Wetter- und Windbedingungen oder im Hinblick gar auf Anweisung der Hafenbehörde nicht ausläuft. Ersatz oder Minderung für deshalb „ausgefallene Segeltage“ sind ausgeschlossen. So kann der Skipper an einzelnen Tagen, selbst wenn das Auslaufen möglich wäre, „Hafentage“ anordnen, wenn er das für erforderlich hält.

 

  1. Ist der Dekadensprung-Törn, wie bei Vertragsabschluss geplant, infolge nicht vorhersehbaren Umstände gefährdet oder undurchführbar, werden die geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Schwerwiegende Gründe sind insbesondere: Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Havarien, schweres Wetter, höhere Gewalt oder Krankheit, Defekte an der Yacht und Nichterreichen der Mindest-Teilnehmerzahl. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Der Teilnehmer kann in solch einem Fall keinen Minderungsanspruch geltend machen.

 

  1. Bei Ausfall eines Coaches / Trainers wird eine qualifizierte Vertretung eingesetzt oder ein Ersatztermin angeboten.

 

  1. Für eine pünktliche Anreise ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Sollten sich aus der verspäteten Anreise eines Mitseglers berechtigten Schadensersatz- bzw. Minderungsansprüche eines oder mehrerer Mitsegler ergeben, so ist der Verursacher zum Ersatz verpflichtet. Thomas Roithmaier haftet nicht für von Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Mitseglern. Einen Anspruch auf eine bestimmte Koje / Kabine besteht nur, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.

 

 

Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen

 

Bei dem ausgeschriebenen Dekadensprung-Törn sind die dem jeweiligem Törn zugeordneten Preise je Mitsegler maßgeblich. Die Kosten für Yacht, Charter, Kaution, Versicherung, Honorar für den Skipper, Handtücher, Bettwäsche und Endreinigung sind im Preis eingeschlossen. Die Preise verstehen sich inkl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer.

 

  1. Bei Anmeldung sind 50 % der Kosten auf das Konto von Thomas Roithmaier zu entrichten, die Restzahlung ist 30 Tage vor Törnbeginn per Überweisung zu begleichen.

 

  1. Bei Rücktritt eines Teilnehmers bis zu 8 Wochen vor Beginn des Dekadensprung-Törn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen, danach ist der volle Preis fällig. Nach Rücksprache mit Thomas Roithmaier kann eine geeignete Ersatzperson teilnehmen. Hier ist eine Bearbeitungsgebühr von 5% fällig. Bei Nichteignung der Ersatzperson kann Thomas Roithmaier die Teilnahme ablehnen. Bei vorzeitiger Abreise oder Abbruch eines Törns durch einen Mitsegler, können keinerlei Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

  1. Mündlich getroffene Absprachen, die inhaltlich nicht diesem Vertrag entsprechen, bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

  1. Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, beeinträchtigt dies nicht die anderen Teile der Vereinbarung. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Reglungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.

 

  1. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Gerichtsstand ist Ingolstadt.

 

 

 

Thomas Roithmaier, Ingolstadt, den 01.07.2016.